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Produkte zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann der Arbeitgeber Gehalt einbehalten?

    Kann der Arbeitgeber Gehalt einbehalten? In der Regel darf ein Arbeitgeber das Gehalt eines Arbeitnehmers nicht ohne dessen Zustimmung einbehalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen ein Arbeitgeber das Gehalt zurückhalten kann, zum Beispiel bei offenen Forderungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Es ist wichtig, dass alle Vereinbarungen bezüglich des Gehalts schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn ein Arbeitgeber das Gehalt ohne rechtliche Grundlage einbehält, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um sein Gehalt einzufordern. Es ist ratsam, sich im Falle von Unstimmigkeiten mit einem Anwalt oder einer Gewerkschaft in Verbindung zu setzen, um die eigenen Rechte zu schützen.

  • Kann Arbeitgeber altes Gehalt sehen?

    Kann Arbeitgeber altes Gehalt sehen? Ja, in einigen Fällen können Arbeitgeber das alte Gehalt eines Mitarbeiters sehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Mitarbeiter sein altes Gehalt bei Verhandlungen über ein neues Gehalt offenlegt oder wenn der Arbeitgeber Zugriff auf alte Gehaltsabrechnungen hat. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber in einigen Ländern gesetzlich verpflichtet sind, Gehaltsinformationen vertraulich zu behandeln. Es ist ratsam, sich über die Datenschutzbestimmungen in Ihrem Land zu informieren, um sicherzustellen, dass Ihre Gehaltsinformationen angemessen geschützt sind.

  • Wann darf Arbeitgeber Gehalt kürzen?

    Arbeitgeber dürfen das Gehalt ihrer Mitarbeiter in der Regel nicht einseitig kürzen. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Gehaltskürzungen zulässig sind, wie zum Beispiel bei einer betriebsbedingten Kündigung oder einer Insolvenz des Unternehmens. Auch bei einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann das Gehalt gekürzt werden. Es ist wichtig, dass solche Maßnahmen rechtlich einwandfrei sind und im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlichen Rat einholen, um seine Rechte und Pflichten zu kennen.

  • Warum zahlen Arbeitgeber ungern mehr Gehalt?

    Arbeitgeber zahlen ungern mehr Gehalt, da dies ihre Kosten erhöht und ihre Gewinnmargen beeinträchtigen kann. Zudem besteht die Sorge, dass höhere Gehälter zu einer Erhöhung der Lohnkosten insgesamt führen könnten, was wiederum zu einer Inflation oder zu Preiserhöhungen führen könnte. Schließlich möchten Arbeitgeber möglicherweise auch die Lohnstruktur und Hierarchie in ihrem Unternehmen beibehalten und keine Ungleichheit zwischen den Mitarbeitern schaffen.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Vorhängeschloss mit 4-stelligem Zahlenschloss und Code für Fitnessstudio, Sport, Schule und Arbeitgeber. Schließfach, Outdoor, Zaun, Haspe
    Vorhängeschloss mit 4-stelligem Zahlenschloss und Code für Fitnessstudio, Sport, Schule und Arbeitgeber. Schließfach, Outdoor, Zaun, Haspe

    Beschreibung: - Der 4-stellige Kombinationsschutz bietet freie Kombinationseinstellung. Der Kombinationscode kann beliebig oft zurückgesetzt werden, mit bis zu 10.000 verschiedenen Kombinationen. - Ausgezeichnetes Design, geeignet für Schließfächer in der Schule, Sportschränke, Zäune, Werkzeugkästen, Koffer und Schließfächer. - Kann als Passwort-Türschloss oder Schlüssel-Sicherheitsschließfach verwendet werden, langlebig und praktisch. - Ohne Schlüsselpflicht kann es Ihr Leben einfacher, sicherer und komfortabler machen. - Aufgrund seiner Wetterfestigkeit ist es auch in den härtesten Umgebungen zuverlässig und sicher. Spezifikation: - Material: Zinklegierung - Für dich: Ca.. 65*29*12mm - Betriebsanleitung: - Sie können die Kombination als Ihre eigene beibehalten oder gemäß den folgenden Schritten eine neue festlegen: - 1: Lassen Sie die Zifferblätter auf der Öffnungskombination 0-0-0-0 und ziehen Sie den Bügel heraus - 2: Drehen Sie den Schäkel um 90 ° und drücken Sie ihn so weit nach unten, wie er geht. Beachten Sie jedoch vor dem Herunterdrücken des Bügels, dass die Schlüsselnut am Bügel mit der Kerbe am Schlosskörper ausgerichtet sein muss - 3: Halten Sie den Bügel gedrückt und stellen Sie die Zifferblätter auf Ihre eigene Kombination ein - 4: Lösen Sie den Bügel und kehren Sie in die reguläre Position zurück. Ihr neues Schloss öffnet sich nun mit Ihrer persönlichen Zahlenkombination - Um eine neue Kombination zurückzusetzen, wiederholen Sie bitte die Schritte 1 bis 4 oben. Bitte merken Sie sich Ihre neue Kombination Paket beinhaltet: 1 Stück 16H 4-stelliges Zahlenkombinationsschloss

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    Einkommen- / Lohnsteuerrecht

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  • Wann darf der Arbeitgeber Gehalt kürzen?

    Wann darf der Arbeitgeber Gehalt kürzen? In der Regel darf der Arbeitgeber das Gehalt nicht einseitig kürzen, es sei denn, es liegt eine vertragliche Vereinbarung vor oder es gibt eine gesetzliche Grundlage, die dies erlaubt. Zum Beispiel kann eine Gehaltskürzung bei Arbeitsausfall aufgrund von Kurzarbeit oder betrieblichen Gründen erfolgen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben einhält und die Mitarbeiter über etwaige Gehaltskürzungen rechtzeitig informiert. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlich beraten lassen, um seine Rechte zu kennen und zu schützen.

  • Was wenn Arbeitgeber Gehalt nicht zahlt?

    Was passiert, wenn ein Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt? In einem solchen Fall sollten Arbeitnehmer zunächst das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen, um die Gründe für die Nichtzahlung zu klären. Falls das Problem nicht gelöst werden kann, können sie sich an die zuständige Gewerkschaft oder Arbeitsbehörde wenden. Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente wie Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Kommunikation mit dem Arbeitgeber aufzubewahren, um im Streitfall Nachweise zu haben. Letztendlich kann es notwendig sein, rechtliche Schritte einzuleiten, um das ausstehende Gehalt einzufordern.

  • Kann Arbeitgeber zuviel gezahltes Gehalt zurückfordern?

    Kann ein Arbeitgeber zu viel gezahltes Gehalt zurückfordern? Dies hängt von den Umständen ab. Wenn ein Fehler bei der Gehaltsabrechnung vorliegt und der Arbeitnehmer dies wusste oder hätte wissen müssen, kann der Arbeitgeber das zu viel gezahlte Gehalt zurückfordern. Allerdings muss der Arbeitgeber dies innerhalb einer bestimmten Frist tun, da sonst möglicherweise Verjährung eintritt. Es ist ratsam, im Falle einer Rückforderung rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu verstehen.

  • Kann der Arbeitgeber das Gehalt zurückhalten?

    Kann der Arbeitgeber das Gehalt zurückhalten? Nein, grundsätzlich darf der Arbeitgeber das Gehalt nicht einfach zurückhalten. Es gibt klare gesetzliche Regelungen, die den Arbeitgeber dazu verpflichten, das vereinbarte Gehalt pünktlich und vollständig auszuzahlen. Wenn es Probleme gibt, sollte zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden, um eine Lösung zu finden. Falls das nicht möglich ist, können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um das ausstehende Gehalt einzufordern. Es ist wichtig, sich über die eigenen Rechte und Möglichkeiten im Falle von Zahlungsverzögerungen oder -ausfällen bewusst zu sein.

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